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- Vertragsgegenstand und Parteien
Die US-Firma FVS vermietet lediglich die beschriebene Immobilie.
Vertragliche Beziehungen werden zwischen dem Mieter und dem Eigentümer
des Mietobjekts abgeschlossen. FVS vermittelt insbesondere weder
Reiseleistungen, noch tritt sie gar als Reiseveranstalter auf. Dies
voraus geschickt, sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand
des Vertrages die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für
einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.
- Abschluss des Mietvertrages
Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und
Eigentümer der Immobilie sind die von der Firma FVS im Internet
dargestellten Objektinformation. Die Mieter übersenden als
Vertragsangebot auf dem dafür vorgesehenen Formular eine schriftliche
Mietanmeldung per email an FVS. Der Mieter hält sich an dieses
Vertragsangebot eine Woche gebunden. Der Mietvertrag kommt mit der
Übersendung der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung (Bestätigung)
zustande, die entweder durch den Eigentümer selbst oder durch FVS in
Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet ist. Die Bestätigung enthält
den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die
Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle
Sonderbedingungen des Mietobjekts. Eine Aufhebung oder Abänderung des
Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich, wenn der
Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Für den diesbezüglichen Aufwand sind
wir berechtigt eine Pauschalvergütung von 50,00 zu berechnen.
- Nebenkosten
Die Kosten für Wasser und Strom, Telefonkosten sowie die Kosten einer
Endreinigung des Mietobjektes (zurzeit 180 USD) sind nicht im Mietpreis enthalten und
zusätzlich zu erstatten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich
schriftlich vereinbart. Der zurzeit gültige Verbrauchspreis beträgt bei
Strom 11 US Cent/KW zzgl. US Steuern. Nebenkosten werden - soweit sie
anfallen - mit der vom Mieter gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen bezahlten
Kaution verrechnet.
- Kaution
Die Kaution in Höhe von 600 Dollar wird mit der Buchungsbestätigung
fällig. Die Kaution wird unverzinst ca. 8 Wochen nach Beendigung der
Mietzeit vom Vermieter abgerechnet. Mit der Kaution werden die
Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser Mietbedingungen verrechnet. Die Kaution
dient ferner zur Abdeckung von vom Mieter am Mietobjekt verursachten
Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution oder Teile davon bedingungslos
zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast
umgekehrt.
- Zahlungen
Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten Anzahlungsbetrag
innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an die Firma FSV auf ein
von dieser angegebenes Konto. Der über den Anzahlungsbetrag geschuldete
restliche Mietzins ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn auf dem
angegebenen Konto eingehend zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die
in der Mietbestätigung ausgewiesenen Kosten für Endreinigung und ggf.
Bootsnebenkosten auszugleichen. Bei Auslandszahlungen gehen etwaige
Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der Mieter die
vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter
ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit
eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Tritt der Vermieter wegen
Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die
vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht
gelingen, eine Ersatzvermietung vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur
möglich, eine Ersatzvermietung zu einem geringeren als den vertraglich
vereinbarten Mietpreis vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die
Differenz als Schadenersatz zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die
vertraglich vereinbarte Anzahlung bei der Firma FSV zur Abgeltung des
durch den Nichtmietantritt entstehenden weiteren Schaden. Die
Geltendmachung eines höheren bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens
durch den Mieter ist durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
- An- und Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 17.00 Uhr übernommen und muss am
Abreisetag spätestens bis 11.00 Uhr zurückgegeben werden. Sofern der
Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt ist vom
Mieter spätestens 3 Tage vor dem Abreisetag mit einem Beauftragten des
Vermieters vor Ort zu vereinbaren. Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen
Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet, die dem
Vermieter hieraus entstehenden Schäden abzugelten. Diese werden dem
Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten Kaution
verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.
- Nutzungsberechtigte
Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind während
der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das Recht des Mieters
auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise
Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, das Mietobjekt dritten
Personen ganz oder teilweise zu überlassen oder Gäste aufzunehmen, so
ist vorher die Zustimmung des Vertreters des Vermieters vor Ort
einzuholen oder den Vermittler per Fax zu benachrichtigen. Der Vermieter
ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Mietzins anteilig zu
erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit der Kaution zu verrechnen. Die
nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den Mieter berechtigt den
Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattung
nicht verbrauchter Mietkosten.
- Haustiere/ Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich
untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien
schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich vermerkt
ist. Die Villa ist ein Nichtraucherhaus; das Rauchen im Haus ist nicht
gestattet. Diesbezügliche Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
- Mietobjekt
Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten
Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar
ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber einig, dass das
Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche verschiedene Personen
genutzt wird und daher einer erhöhten Abnutzung unterliegen kann.
Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts
nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile der Ausrüstung,
geringe Unsauberkeiten, gelegentliche kurzzeitige vom Vermieter nicht zu
vertretende Stromausfälle und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall
technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur
Mietpreisminderung oder zu Schadenersatz. Die Haftung des Vermieters ist
im übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt,
behördlichen Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt des
Vermieters ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen,
Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser
Haftungsausschluß gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines
Beauftragten zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die deren
Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur
Mietpreisminderung, wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten des
Vermieters auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung
aufgefordert hat und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist
nicht beseitigt worden ist. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des
Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines lokalen Beauftragten
verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des
Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den
vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist
ausgeschlossen. Die in den Prospekten der Firma FVC enthaltenen
Objektbeschreibungen basieren auf Angaben des Eigentümers. Obwohl die
Firma FVS die angebotenen Objekte stichprobenartig überprüft, ist eine
Haftung der Firma FVS für den Inhalt der Prospekte ausgeschlossen,
soweit FVS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
- Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, alle
mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und aufzubewahren
sowie alle während der Mietzeit entstandenen Schäden und Mängel
(Reklamationen) am Mietobjekt dem Eigentümer oder seinem Beauftragten
vor Ort sowie der Firma FVS unverzüglich zu melden, da ansonsten - z.B.
nach Rückkehr - seitens des Vermittlers keinerlei Einflussmöglichkeit
mehr besteht, bzw. FVS seitens der Eigentümer nicht mehr zum eingreifen
befugt ist. Die Meldung an die Firma FVS erfolgt per E-Mail oder
Telefax. Bei der Ankunft festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb
einer Frist von 24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach
Ablauf dieser Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass
der Mieter beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht
wurden. Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden
Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und die
Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten für
die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag, so hat der
Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden Schadensbetrag
unverzüglich auszugleichen. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und sonstigen Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.
- Reinigung und Instandhaltung
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des
Pool und Poolbereich sowie des Mietobjekts. Das Objekt ist bei der
Übergabe in besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in
Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren. Diese
Tonnen sind einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche Müllabfuhr
an den Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr ist beim
Beauftragten vor Ort zu erfragen. Einrichtungsgegenstände sind in
funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten und in diesem
Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter dieser
Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese
Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten des Mieters
vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls mit der
Kaution verrechnet
- Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen schriftlich
erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung
ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung im übrigen
nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann die gesetzlichen
Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite haften für alle aus
dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Die
Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen des Vermieters
entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen der Mieter gilt die erste
dem Vermieter zugegangene Erklärung.
Für Rechtsstreitigkeiten aus dem
Mietvertragsverhältnis gilt Deutsches Recht bzw. übergeordnetes
Europäisches Recht
Stand: 12.5.06
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