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Allgemeine Geschäfts- u. Vermietungsbedingungen

 

  1. Vertragsgegenstand und Parteien
    Die US-Firma FVS vermietet lediglich die beschriebene Immobilie. Vertragliche Beziehungen werden zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Mietobjekts abgeschlossen. FVS vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen, noch tritt sie gar als Reiseveranstalter auf. Dies voraus geschickt, sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.
  2. Abschluss des Mietvertrages
    Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und Eigentümer der Immobilie sind die von der Firma FVS im Internet dargestellten Objektinformation. Die Mieter übersenden als Vertragsangebot auf dem dafür vorgesehenen Formular eine schriftliche Mietanmeldung per email an FVS. Der Mieter hält sich an dieses Vertragsangebot eine Woche gebunden. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung (Bestätigung) zustande, die entweder durch den Eigentümer selbst oder durch FVS in Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet ist. Die Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjekts. Eine Aufhebung oder Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Für den diesbezüglichen Aufwand sind wir berechtigt eine Pauschalvergütung von 50,00 € zu berechnen.
  3. Nebenkosten
    Die Kosten für Wasser und Strom, Telefonkosten sowie die Kosten einer Endreinigung des Mietobjektes (zurzeit 180 USD) sind nicht im Mietpreis enthalten und zusätzlich zu erstatten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der zurzeit gültige Verbrauchspreis beträgt bei Strom 11 US Cent/KW zzgl. US Steuern. Nebenkosten werden - soweit sie anfallen - mit der vom Mieter gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen bezahlten Kaution verrechnet.
  4. Kaution
    Die Kaution in Höhe von 600 Dollar wird mit der Buchungsbestätigung fällig. Die Kaution wird unverzinst ca. 8 Wochen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter abgerechnet. Mit der Kaution werden die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser Mietbedingungen verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung von vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution oder Teile davon bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.
  5. Zahlungen
    Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten Anzahlungsbetrag innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an die Firma FSV auf ein von dieser angegebenes Konto. Der über den Anzahlungsbetrag geschuldete restliche Mietzins ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn auf dem angegebenen Konto eingehend zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die in der Mietbestätigung ausgewiesenen Kosten für Endreinigung und ggf. Bootsnebenkosten auszugleichen. Bei Auslandszahlungen gehen etwaige Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Tritt der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur möglich, eine Ersatzvermietung zu einem geringeren als den vertraglich vereinbarten Mietpreis vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz als Schadenersatz zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die vertraglich vereinbarte Anzahlung bei der Firma FSV zur Abgeltung des durch den Nichtmietantritt entstehenden weiteren Schaden. Die Geltendmachung eines höheren bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter ist durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
  6. An- und Abreise
    Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 17.00 Uhr übernommen und muss am Abreisetag spätestens bis 11.00 Uhr zurückgegeben werden. Sofern der Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt ist vom Mieter spätestens 3 Tage vor dem Abreisetag mit einem Beauftragten des Vermieters vor Ort zu vereinbaren. Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet, die dem Vermieter hieraus entstehenden Schäden abzugelten. Diese werden dem Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten Kaution verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.
  7. Nutzungsberechtigte
    Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind während der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, das Mietobjekt dritten Personen ganz oder teilweise zu überlassen oder Gäste aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung des Vertreters des Vermieters vor Ort einzuholen oder den Vermittler per Fax zu benachrichtigen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Mietzins anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit der Kaution zu verrechnen. Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den Mieter berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.
  8. Haustiere/ Rauchen
    Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich vermerkt ist. Die Villa ist ein Nichtraucherhaus; das Rauchen im Haus ist nicht gestattet. Diesbezügliche Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
  9. Mietobjekt
    Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche verschiedene Personen genutzt wird und daher einer erhöhten Abnutzung unterliegen kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche kurzzeitige vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadenersatz. Die Haftung des Vermieters ist im übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt des Vermieters ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen, Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Beauftragten zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten des Vermieters auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines lokalen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die in den Prospekten der Firma FVC enthaltenen Objektbeschreibungen basieren auf Angaben des Eigentümers. Obwohl die Firma FVS die angebotenen Objekte stichprobenartig überprüft, ist eine Haftung der Firma FVS für den Inhalt der Prospekte ausgeschlossen, soweit FVS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  10. Sorgfaltspflichten des Mieters
    Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und aufzubewahren sowie alle während der Mietzeit entstandenen Schäden und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt dem Eigentümer oder seinem Beauftragten vor Ort sowie der Firma  FVS unverzüglich zu melden, da ansonsten - z.B. nach Rückkehr - seitens des Vermittlers keinerlei Einflussmöglichkeit mehr besteht, bzw. FVS seitens der  Eigentümer nicht mehr zum eingreifen befugt ist. Die Meldung an die Firma  FVS erfolgt per E-Mail oder Telefax. Bei der Ankunft festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass der Mieter beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht wurden. Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten für die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag, so hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden Schadensbetrag unverzüglich auszugleichen. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.
  11. Reinigung und Instandhaltung
    Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Pool und Poolbereich sowie des Mietobjekts. Das Objekt ist bei der Übergabe in besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren. Diese Tonnen sind einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche Müllabfuhr an den Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr ist beim Beauftragten vor Ort zu erfragen. Einrichtungsgegenstände sind in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten und in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet
  12. Salvatorische Klausel
    Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen schriftlich erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung im übrigen nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite haften für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen des Vermieters entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen der Mieter gilt die erste dem Vermieter zugegangene Erklärung.

        Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis gilt Deutsches Recht bzw. übergeordnetes

        Europäisches Recht

        Stand: 12.5.06

 

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